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VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; GOZ § 5 Abs. 2
Beihilfe, Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse (bejaht), Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses, Schwellenwertüberschreitung - rewis.io
Beihilfe, Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse (bejaht), Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses, Schwellenwertüberschreitung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98
Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Es entspricht aber allgemeiner Meinung, dass § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bei Verpflichtungsklagen entsprechend anzuwenden ist (BVerwG, U.v. 28.4.1999 - 4 C 4.98- juris Rn. 10).Im gerichtlichen Verfahren kann entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO von einem Verpflichtungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag nur dann übergegangen werden, wenn die ursprüngliche Klage zulässig war, nach Rechtshängigkeit der Klage ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis und ein Feststellungsinteresse besteht (BVerwG, U.v. 28.4.1999 - 4 C 4/98 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06
Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission; …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Mit der beantragten Feststellung wird der Streitgegenstand auch nicht ausgewechselt oder erweitert, sondern ist vom bisherigen Antrag umfasst (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 3 C 8/06 - juris Rn. 16 ff.). - BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12
Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Die Wahrscheinlichkeit eines Misserfolgs im zivilrechtlichen Haftungsprozess genügt nicht (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss; …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (stRspr, vgl. statt aller BVerwG, U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - NVwZ-RR 2014, 609 Rn. 9). - BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06
Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Deren Beurteilung präjudiziert die Angemessenheit der Aufwendungen für ärztliche Leistungen im beihilferechtlichen Sinne (BVerwG, U.v. 20.3.2008 - 2 C 19.06 - juris Rn. 18). - BGH, 13.10.2011 - III ZR 231/10
Amtspflichtverletzung der Beihilfestelle durch Nichtanerkennung der …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Hinsichtlich der Erfolgsaussichten verwies der Klägerbevollmächtigte auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Oktober 2011 (Az.: III ZR 231/10). - BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 47.14
Anerkenntnis; berechtigtes Feststellungsinteresse; …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Zudem erklärte der Beklagte mit der Abhilfe nicht ausdrücklich bzw. unmissverständlich und vorbehaltlos hinsichtlich eines beabsichtigten Staatshaftungsprozesses die Rechtswidrigkeit des ablehnenden Verwaltungsakts (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 18.12.2014 - 8 B 47.14 - juris Rn. 15), sondern gewährte die weitere Beihilfe "in Ergänzung des Bescheids vom 6.10.2017 aufgrund der Entscheidung des Amtsgerichts München vom 14.8.2019". - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 2 A 2679/12
Erteilung eines Vorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage, die - wie hier - der Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Entschädigungsverfahrens vor dem Zivilgericht dienen soll, ist das Feststellungsinteresse zu bejahen, wenn ein solcher Prozess bereits anhängig, mit Sicherheit zu erwarten oder ernsthaft beabsichtigt ist, die begehrte Feststellung in diesem Verfahren erheblich und die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos ist (OVG NRW, U.v. 25.3.2014 - 2 A 2679/12 - juris Rn. 47 f. m.w.N.). - BVerwG, 05.01.2011 - 2 B 55.10
Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für die zahnärztliche Versorgung mit …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend (BVerwG, B.v. 5.1.2011 - 2 B 55.10 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 09.09.2020 - 15 B 19.666
Erfolglose Berufung für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb einer …
Auszug aus VG München, 14.10.2021 - M 17 K 20.4658
Hierzu gehört auch eine zumindest annähernde Angabe der Schadenshöhe (vgl. BayVGH, U.v. 9.9.2020 - 15 B 19.666 - juris Rn. 32 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.03.2014 - 15 ZB 12.1562
(Hilfsweise) Umstellung einer Verpflichtungs- in eine …
- VGH Bayern, 08.02.2018 - 14 C 18.156
Forderung aus der zahnärztlichen Rechnung